Geldwäscheprävention

Geldwäsche ist ein Thema, das längst nicht nur internationale Großkonzerne betrifft – selbst kleine und mittlere Unternehmen im Inland müssen mit den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) durchdacht umgehen, wenn sie rechtliche Risiken vermeiden möchten.

Was ist Geldwäsche?

Versuchen Kriminelle, illegal erworbene Gewinne wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, um deren Herkunft zu verschleiern, spricht man von Geldwäsche. Auffällig sind beispielsweise hohe Einzahlungen von Bargeld auf Konten, der Unterhalt einer Vielzahl von Bankkonten oder die Annahme von schlechten Bankkonditionen ohne Verhandlung. Um Geldwäsche zu verhindern, wurde 1993 das Geldwäschegesetz eingeführt und im Laufe der Jahre immer weiter verschärft.

Pflichten rund um die Geldwäscheprävention

Unternehmen werden durch das GwG verpflichtet, sich um die Geldwäscheprävention in ihrem Betrieb zu kümmern. Daraus ergeben sich zahlreiche Einzelpflichten, zum Beispiel:

  • Identifizierung von Geschäftspartnern
  • besondere Sorgfaltspflichten ab der Annahme von Bargeldbeträgen von mehr als 10.000 Euro
  • Meldung von auffälligen Transaktionen (z. B. durch Banken oder Versicherungen)
  • Einführung eines internen Kontrollsystems bzw. Risikomanagements
  • verschiedene Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Unterlagen
  • spezieller Umgang mit politisch exponierten Personen

Zugleich wächst der Kreis der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten stetig und immer mehr Branchen und Unternehmen müssen sich mit den Vorgaben auseinandersetzen.

Angesichts eines vermeintlich geringen Risikos einfach nichts zu unternehmen, ist keine Lösung: Wer seinen Sorgfalts-, Kontroll-, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern bis 100.000 Euro, bei schwerwiegenden Verstößen sogar bis 5 Millionen Euro rechnen.

Die Herausforderung: Die Vorgaben nach dem GwG sind äußerst komplex und ohne fachkundige Hilfe nahezu nicht zu bewältigen. Dies gilt umso mehr, als sie sich regelmäßig ändern und häufig unterschiedlich ausgelegt werden können.

Jedes verpflichtete Unternehmen muss zur Geldwäscheprävention wirksame Kontrollmechanismen einführen und Geschäftsbeziehungen sorgfältig dokumentieren und überwachen.

Geldwäscheprävention auf höchstem Niveau

Lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team, das aus den Fachanwälten für (Steuer-)Strafrecht Komm und Barleben sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Torsten Ratzke besteht, beim Aufbau Ihres Systems zur Geldwäscheprävention unterstützen. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen praxisgerechte und umsetzbare Lösungen, um Ihren Geldwäsche-Compliance-Prozess aufzubauen, und umschiffen dabei bürokratische Hürden gekonnt. Zudem gehören die folgenden Leistungen zu unserem Portfolio:

  • transparente Identifizierungsprozesse, die Kunden und Geschäftspartner nicht abschrecken
  • detaillierte Analyse der in Ihrem Unternehmen bestehenden Geldwäsche-Risiken
  • Prüfung von Geldwäsche-Verdachtsmomenten und bei Bedarf Abgabe der entsprechenden Meldung sowie Kommunikation mit den Behörden
  • interne Schulungen und Trainings rund um die Geldwäscheprävention
  • Unterstützung bei der Bestimmung eines Geldwäschebeauftragten
  • Einführung eines professionellen Risikomanagement-Systems

 

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