Steuerstrafrecht München – Das sind Ihre Experten für Steuerstrafrecht

Mit gemeinsam mehr als 50 Jahren Erfahrung erfolgreich im (Steuer-)Strafprozess

WER WIR SIND

Die Gesichter hinter Steuerstrafrecht München

Steuerstrafrecht München ist aus einer langjährigen erfolgreichen Zusammenarbeit entstanden, innerhalb derer wir zu der Überzeugung gelangt sind, dass (erst) die Kombination aus Steuerberater mit strafrechtlichem Background und Rechtsanwalt mit steuerrechtlichem Background eine optimale Beratung gewährleistet. Oftmals sind es gerade die in diesem Kontext entstehenden Ideen und Strategien, die den Ausschlag dafür geben, dass sich die Waage gegenüber den Ermittlungsbehörden zugunsten unserer Mandanten verändert, und zu einem positiven Verfahrensausgang führen.

Ihr Expertenteam besteht aus

  • zwei Rechtsanwälten mit (steuer-)strafrechtlichem Hintergrund (Fachanwälte für Strafrecht / Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht) und jeweils mehr als 15 Jahren praktischer Prozesserfahrung, die ihre Mandanten bereits in zahlreichen Umfangs- und Großverfahren (z. B. Wirtschaftsstrafsachen, Umsatzsteuerkarusselle) vertreten haben und
  • einem erfahrenen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der über mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung und einen soliden strafrechtlichen Background verfügt. Er berät zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen in Hinblick auf die steuerliche Gestaltung und die Erstellung und Prüfung ihrer Handels- und Steuerbilanzen. Zudem ist er gutachterlich für die Steuerberaterkammer und die Wirtschaftsprüferkammer München tätig.

 

Gemeinsam verfügen die Rechtsanwälte Michael Barleben und Isabella Komm sowie Steuerberater Torsten Ratzke über mehr als 50 Jahre Berufs- und Beratungserfahrung. Auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts dürfte es kaum etwas geben, das sie noch überraschen könnte!

UNSERE MISSION

Maßgeschneiderte und abgestimmte Beratung:
sowohl im Besteuerungs- als auch im Strafverfahren!

Torsten Ratzke

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Tel.: 089 / 6 28 16 960
E-Mail: info@steuerberater-muenchen.de

Isabella Komm

Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Strafrecht, zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht (DAA)

Tel.: 089 / 358 99 99 0 – 0

E-Mail: komm@barleben-komm.de

Michael Barleben

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Tel.: 089 / 358 99 99 0 – 0
E-Mail: barleben14@gmail.com

Was wir für Sie tun können

Wir bieten sowohl Gestaltungs- als auch Abwehrberatung! Durch unsere bewusst breit gewählte fachliche Aufstellung können wir Sie in allen steuerstrafrechtlichen Fragestellungen umfassend und komplementär vertreten.

Steuerstrafrecht

Von der Prävention von Steuerstraftaten bis zur strategischen Verteidigung im Strafprozess – unsere Beratung erstreckt sich auf alle Phasen des Steuerstrafverfahrens. Mit der strafbefreienden Selbstanzeige können Sie trotz begangener Steuerstraftaten straffrei ausgehen.

Wirtschaftsrecht

Vorbeugung ist immer noch die beste Verteidigung. Deshalb beraten wir Sie bei allen im Unternehmensbereich strafrechtlich relevanten Themen wie Insolvenz-, Arbeitsstraf-, Umwelt-, Bau- und Unternehmensstrafrecht sowie im Bereich der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung.

Unternehmensstrafrecht

Ob Begleitung bei Betriebsprüfungen, interne Ermittlungen in Ihrem Betrieb oder In-House Schulungen – unsere Beratung unterstützt Unternehmer dabei, den Vorgaben der Tax-Compliance und der Geldwäscheprävention zu entsprechen.

Steuerstrafrecht in all seinen Facetten

Wir beraten Sie bei allen auftretenden Fragestellungen auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Souverän holen wir für unsere Mandanten in diesen Bereichen das Beste heraus:

  • Steuerliche Präventions- und Gestaltungsberatung
  • Tax Compliance
  • Begleitung von Betriebsprüfungen – auch vor Ort!
  • Beratung und Begleitung im Selbstanzeigeverfahren
  • Begleitung und Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Unterstützung bei Haus- und Geschäftsraumdurchsuchungen
  • Strafrechtliche Einlassungsberatung
  • Anwaltliche Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ab Einschaltung der Staatsanwaltschaft nach § 392 AO zwingend notwendig)
  • Verteidigung bei Untersuchungshaft
  • Einlegung der erforderlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
  • Vertretung im strafrechtlichen Eröffnungsverfahren und in der mündlichen Hauptverhandlung

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – gerne unterstützen wir Sie in allen Facetten des Steuerstrafrechts!