Verteidigung bei Corona-Subventionsbetrug

Ermittlungs – und Strafverfahren im Zusammenhang mit der Corona – Soforthilfe. Wir helfen Ihnen mit einer effektiven Verteidigungsstrategie.

Die Rahmensituation

Die Coronapandemie und die mit ihr einhergehenden Lockdowns bedeuten massive wirtschaftliche Einschnitte für private Haushalte und Unternehmer.

Daher hat die Bundesregierung unter dem Motto „Wir lassen niemanden allein“ bereits im Frühjahr 2020 ein Subventionsprogramm von bisher nicht gekanntem Umfang aufgelegt. Insgesamt wurden alleine für Kleinstunternehmen und Solo – Selbstständige Soforthilfemaßnahmen in Höhe von 50 Milliarden € aufgelegt (siehe hier ).

Dies bedeutet aber auch einen ganz erheblichen Einschnitt in den Finanzhaushalt des Bundes! Aufgrund dessen wird sehr genau hingeschaut, ob alle bereits gewährten Hilfen tatsächlich auch zurecht beantragt und bezogen wurden.

Bereits nach dem ersten Lockdown betonte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass man ganz genau prüfen wird, wer Beihilfen und sonstige Subventionen zu Unrecht erhalten hat. Wie seitens des deutschen Richterbundes schon im September 2020 konstatiert wurde, besteht der Verdacht auf zehntausende Betrugsfälle, deren Aufarbeitung noch bis ins Jahr 2021 hinein reichen wird (mehr dazu hier).

Das war wie gesagt vor dem ersten Lockdown!

Man wird sich auch und vor allem in der kommenden Zeit darauf einstellen müssen, dass jeder, der – sei es nun bewusst oder fahrlässig – falsche Angaben im Zusammenhang mit der Beantragung von Corona – Soforthilfe gemacht hat, mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen muss. In unserer täglichen strafrechtlichen Praxis stellen wir einen exponentiellen Anstieg entsprechender Mandate fest!

Mögliche Konsequenzen

Die bisherigen Fälle zeigen, dass die Justiz mit aller Härte gegen vermeintliche Subventionsbetrüger vorgeht.

Es drohen empfindliche Strafen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Generalprävention (hierunter versteht man allgemein abschreckende Maßnahmen zur Verhinderung der Häufigkeit und Schwere entsprechender Straftaten).

Mögliche Konsequenzen eines Betrugsstrafverfahrens nach § 264 StGB sind insbesondere:

  • Die Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafen (je nach Schwere des Falles, vermeintlich an den Tag gelegter krimineller Energie und Volumen der zu Unrecht erhaltenen Gelder).
  • Vermögensabschöpfungsmaßnahmen, d.h. Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Hilfen und eventueller sonstiger verursachter Schäden über staatliche Zwangsmaßnahmen. Besonders unangenehm in diesem Zusammenhang ist der sogenannte Vermögensarrest nach § 111 e StPO, der dazu führt, dass ad-hoc erhebliche Vermögensverwerte der/des Betroffenen eingefroren werden können.
  • Als weitere unangenehme Konsequenz sind auch zu nennen die sogenannten strafrechtlichen Nebenfolgen, die – wie der Name schon sagt – neben einer eventuellen Geld – oder Freiheitsstrafe drohen. Zu nennen sind insbesondere Geschäftsführer – Sperrvermerke, Berufsausübungsverbote, Ausschluss zum Beispiel aus der Ärztekammer etc.

Lösung in der Beratungspraxis

Aufgrund dieser hochaktuellen Problematik haben wir uns eingehend damit auseinandergesetzt, wie man Betroffenen hier am besten helfen kann.

In Zusammenarbeit haben wir ein Maßnahmenprogramm entwickelt, das den jeweils Betroffenen in jedem Verfahrensstadium helfen kann und sich zusammensetzt aus:

  • Präventionsmaßnahmen / Schadensbegrenzung im Vorfeld zu einem eventuellen Ermittlungsverfahren.
  • Verteidigung im Ermittlungs-, Eröffnungs- und Hauptverfahren.
  • Minderung eventueller strafrechtliche Konsequenzen auf das Minimum.

 

Gerade weil die Systematik der Betrugsdelikte sehr kompliziert ist und der Staat gleichzeitig eine Vielzahl von Fällen zu erledigen hat, bietet sich hier bei entsprechend sorgfältiger Bearbeitung eine Vielzahl möglicher Ansätze für eine effektive Verteidigung!

 

Kommen Sie auf uns zu!

Wir kennen und beherzigen die Anforderungen, die sich an einen Verteidiger stellen und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, egal in welchem Verfahrensstadium!

Ruhiger schlafen?

Gerne

  • besprechen wir mit Ihnen individualisiert ihren Fall und die sich daraus ergebenden Problemstellungen.
  • helfen wir Ihnen in jeder Phase des Verfahrens, einen auf Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen abgestimmten „Schlachtplan“ zu entwickeln und durchzuziehen.
  • übernehmen wir die Kommunikation mit Ermittlungs- und sonstigen Behörden und Gerichten für Sie. Auf diese Weise können Sie weitestgehend ungehindert Ihren in diesen Zeiten sicherlich fordernden Alltag bestreiten.

Schäden für Sie oder Ihr Unternehmen werden auf diese Weise bestmöglich vermieden!

Last but not Least - die Kosten

Die Verteidigungskosten richten wir individualisiert auf die von Ihnen gewünschten Verteidigungsziele aus, sie bezahlen nichts, was Sie nicht brauchen oder Sie nicht weiterbringt.

 

Auch wenn sie Einzelunternehmer(in) oder solo-Selbstständige(r) sind, müssen Sie daher keine Angst haben, dass die Kosten der Verteidigung hier unverhältnismäßig hoch werden.

 

Selbstverständlich erarbeiten wir Ihnen bereits im Vorfeld eine Kostenprognose und halten Sie über eventuelle laufende Kosten immer transparent auf dem Laufenden! Auch dies wird also kein Stressfaktor für Sie – versprochen!