Begleitung bei Haus- und Betriebsdurchsuchungen

Bei einer Haus- oder Betriebsdurchsuchung sollten Sie unverzüglich reagieren, um diese zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Unsere Experten stehen Ihnen schnell mit all ihrer Erfahrung im Steuerstrafrecht zur Seite!

Haus- oder Betriebsdurchsuchung – und nun?

Eine Haus- oder Betriebsdurchsuchung ist für viele Beschuldigte ein einschneidendes Erlebnis. Ohne Vorwarnung wird man mit einem oder mehreren Ermittlungsbeamten konfrontiert, die rigoros alle Büroräume, Akten und Rechner ungefragt durchwühlen sowie Unterlagen und Gegenstände beschlagnahmen.

Die Durchsuchung hinterlässt bei den Betroffenen oft einen Schock – viele fühlen sich danach beim Betreten ihrer privaten oder geschäftlichen Räume nicht mehr sicher.

Gegen die Durchsuchung an sich können Sie sich meist nicht wehren.
Ihren Verlauf können Sie aber mit der richtigen Vorgehensweise durchaus beeinflussen.

Wie Sie sich bei einer Haus- oder Betriebsdurchsuchung richtig verhalten

Sobald Sie von der Haus- oder Betriebsdurchsuchung erfahren, sollte Ihr erster Schritt sein, einen im Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Selbst wenn Ihnen der Beamte Telefonate untersagt, haben Sie das Recht, Ihren Anwalt anzurufen. Bis dieser eintrifft, halten Sie unbedingt diese Verhaltensregeln ein:

  • Bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht und machen Sie keine Angaben – auch nicht zu vermeintlich unverfänglichen Themen.
  • Widerstehen Sie dem Drang, sich gleich bei der Polizei rechtfertigen oder „Dinge richtig stellen“ zu wollen!!!
  • Sie müssen nicht bei der Durchsuchung mitwirken (z. B. den Aufbewahrungsort von Unterlagen mitteilen).
  • Sofern möglich, ziehen Sie einen unbeteiligten Dritten als unabhängigen Zeugen hinzu.
  • Bestehen Sie auf der Erstellung eines detaillierten Sicherstellungsverzeichnisses durch die Ermittler und prüfen Sie dieses genau auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Am besten drucken Sie sich unser „Merkblatt Haus- und Betriebsdurchsuchung“ (Downloadbereich) aus und händigen es an Ihre Mitarbeiter aus bzw. hängen es am schwarzen Brett auf!
  • Gerne begleiten wir Sie auch bei einer Haus- oder Betriebsdurchsuchung!

Im Fall einer Haus- oder Betriebsdurchsuchung erreichen Sie unsere routinierten Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht jederzeit.

Wichtige Fragen bei einer Haus- oder Betriebsdurchsuchung

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, sind im Rahmen der Durchsuchung v.a. folgende Fragen zu klären:

  • Ist der Durchsuchungsbefehl formal rechtmäßig?
 Ist die Sechs-Monats-Grenze überschritten, so darf die Durchsuchung auf dieser Basis nicht mehr durchgeführt werden.
  • Welche Räumlichkeiten, Gegenstände und Daten umfasst der Durchsuchungsbefehl? 
Die Beamten dürfen nur die im Durchsuchungsbefehl genannten Räume, Gegenstände und Daten durchsuchen.
  • Wird ein exaktes Sicherstellungsverzeichnis gefertigt? 
Es ist zu prüfen, ob das Sicherstellungsprotokoll wirklich alle beschlagnahmten Gegenstände und Dokumente enthält. Sie sollten sich eine Kopie aushändigen lassen.
  • Sind Berufsgeheimnisträger betroffen? 
Sind Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder ähnliche Berufsgruppen betroffen, gelten besondere Einschränkungen. Die jeweilige Berufskammer sollte verständigt und nach Möglichkeit ein Kammervertreter hinzugezogen werden. Achtung: Die Preisgabe jeglicher Patienten- oder Mandantendaten kann – auch gegenüber den Ermittlern! – den Straftatbestand des Geheimnisverrats (§§ 203, 353b StGB) verwirklichen!

Holen Sie sich Unterstützung für Ihre Durchsuchung

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Haus- oder Betriebsdurchsuchung in Ihren Räumen. Sie beraten Sie während der gesamten Durchsuchungssituation telefonisch oder begleiten die Durchsuchung direkt vor Ort und übernehmen die Kommunikation mit den Beamten. Rufen Sie uns jetzt an und holen Sie sich unverzüglich professionelle Hilfe!