Strafbefreiende Selbstanzeige

Wer unabsichtlich oder auch vorsätzlich eine Steuerstraftat begangen hat, kann sich über eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige Straffreiheit sichern.

Schutz vor den Behörden: Selbstanzeige als letzter Ausweg

Ob nun wissentlich oder ungewollt: Haben Sie die Grenze zur Strafbarkeit übertreten, können Sie sich nur noch durch eine Selbstanzeige vor empfindlichen Strafen schützen. Leider hat gerade dieses Rechtsinstitut in den vergangenen Jahren erhebliche Einschränkungen erfahren. Die deutschen Behörden wollen Steuersünder stärker zur Verantwortung ziehen. Die gestiegenen Anforderungen an eine rechtsgültige Selbstanzeige erschweren es Privatpersonen ebenso wie Unternehmern, diese Option der Strafbefreiung zu nutzen.

Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige

Die Selbstanzeige kann ihre strafbefreiende Wirkung nur dann entfalten, wenn wirklich alle Bedingungen des Gesetzgebers erfüllt werden. Hierzu gehören:

  • Aufdeckung aller Steuerstraftaten einer Steuerart im Verlauf der vergangenen zehn Kalenderjahre
  • vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben
  • Nachzahlung der hinterzogenen Steuern sowie der angefallenen Hinterziehungszinsen innerhalb einer bestimmten Frist

Außerdem darf kein Sperrgrund vorliegen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Finanzbehörde bereits von der Steuerhinterziehung erfahren hat oder Steuern in Höhe von mehr als 50.000 Euro hinterzogen wurden. Auch wenn Sie bereits die Anordnung einer Betriebsprüfung erhalten haben oder ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, verliert die Selbstanzeige ihre Wirkung.

Die Selbstanzeige: Immer mit einem Risiko verbunden

Die Selbstanzeige ist eine immense Chance für Steuersünder, mit der sie empfindliche Bußgelder oder sogar Haftstrafen von sich abwenden können. Das Problem: Schon der kleinste Fehler wie z.B. ein vergessener Beleg kann dazu führen, dass die Straffreiheit verwirkt wird. In der Folge leitet die Finanzbehörde ein Steuerstrafverfahren ein – die dafür nötigen Beweise haben Sie ihr im Rahmen der Selbstanzeige bereits selbst geliefert!

Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass die Selbstanzeige bis ins kleinste Detail durchdacht und korrekt durchgeführt wird. Für den normalen Steuerpflichtigen ist es allerdings aufgrund der Komplexität der Materie beinahe unmöglich, wirklich alle Vorgaben und Besonderheiten zu beachten. Hinzu kommt, dass häufig auch die Strukturen der Steuerhinterziehung selbst sehr kompliziert sind. Es ist eine enorme Herausforderung, diese steuerlich ohne Fehler richtigzustellen.

Möchten Sie den Weg der strafbefreienden Selbstanzeige beschreiten, ziehen Sie deshalb unbedingt unser erfahrenes und auf das Steuerstrafrecht spezialisiertes Team hinzu. Die zwei Fachanwälte für Strafrecht / zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht Barleben und Komm sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ratzke stehen Ihnen mit mehr als 50 Jahren Beratungs- und Prozesserfahrung zur Seite.

Fehler in der Selbstanzeige machen diese unwirksam – und ziehen in der Folge ein Steuerstrafverfahren nach sich. Die Krux: Die Beweise haben Sie dem Finanzamt mit der Selbstanzeige bereits selbst geliefert.

Unterstützung bei der Selbstanzeige: Sichern Sie sich Straffreiheit!

Mit dem Team von Steuerstrafrecht München umschiffen Sie die Tücken und Fallstricke der Selbstanzeige und sichern sich Straffreiheit. Verlassen Sie sich auf unsere Leistungen:

  • Strafbarkeitsprüfung: Gerade bei komplizierten steuerrechtlichen Sachverhalten ist nicht immer eindeutig und klar, ob ein strafbares Verhalten vorliegt – wir stellen fest, ob eine Selbstanzeige überhaupt erforderlich ist.
  • Berechnung des Steuerbetrags: In Zusammenarbeit mit Steuer- und Wirtschaftsprüfern prüfen wir schnell und effizient, wie hoch der Hinterziehungs- oder Verkürzungsbetrag ist.
  • Besteuerungsgrundlagen: Grundlage der Selbstanzeige ist die Korrektur der Besteuerungsgrundlagen der vergangenen zehn Jahre – diese stellen wir zügig zusammen, um eine Aufdeckung der Vergehen vor Abgabe der Selbstanzeige zu vermeiden.
  • Strategieberatung: Begleitend beraten wir Sie strategisch in Hinblick auf die weitere Vorgehensweise.
  • Kommunikation: Im Rahmen der Selbstanzeige bis hin zur Einstellung des Verfahrens kümmert sich unser Team um die professionelle Kommunikation mit den Steuer- und Strafverfolgungsbehörden.

 

Befürchten Sie die Aufdeckung Ihres Vergehens oder möchten Sie einfach nur für Rechtssicherheit sorgen? Dann benötigen Sie schnelle und effiziente Hilfe, ehe die Strafverfolgungsbehörden auf Sie aufmerksam werden und genauer hinsehen. Unser praxiserfahrenes Team begleitet Sie auf dem Weg zur Straffreiheit. Rufen Sie uns an – gerne unterbreiten wir Ihnen ein zu Ihrer Situation passendes Angebot!

Die ideale Herangehensweise

Im Steuerstrafverfahren arbeiten der steuerliche Berater und der Strafverteidiger Hand in Hand. Idealerweise verfügen beide Berater über Kenntnisse aus Steuerrecht und Steuerstrafrecht. So agieren nicht nur alle großen Wirtschaftskanzleien, sondern auch unser Beraterteam aus Strafverteidigern und Steuerberatern. Unsere langjährige Erfahrung und unser Know-how in beiden Bereichen sichern Sie sich allerdings aufgrund unserer schlankeren Kanzleistruktur zu deutlich attraktiveren Konditionen. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein maßgeschneidertes Angebot!