Vermögensabschöpfung

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Definition: Was versteht man unter Vermögensabschöpfung?

Sind einem Begünstigten aus einer vermuteten Straftat Werte zugeflossen und werden diese eingezogen, so nennt man das Vermögensabschöpfung. Der Grund liegt darin, dass die aus Straftaten stammenden Vermögenswerte nicht beim Täter belassen werden sollen. Wird er strafrechtlich verurteilt, so drohen einem Straftäter neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Vermögensabschöpfung. Zum 01.07.2017 ist das Gesetz umfassend reformiert worden. 

 

Was ist eine Vermögensabschöpfung?

Die § 73 bis 78b des StGB regeln den staatlichen Zugriff auf alle Vermögenswerte, die durch Straftaten erlangt wurden. Bis zur Reform im Jahre 2017 wurde zwischen Verfall und Einziehung unterschieden. Mit der Reform ist diese Unterscheidung weggefallen und es wird nunmehr nur noch von der Einziehung gesprochen. Der § 73 StGB regelt, welcher Voraussetzungen es bedarf, um eine Einziehung vornehmen zu können. Das Gericht wird eine Einziehung dessen anordnen, was der Täter durch oder für seine rechtswidrige Tat in seinen Besitz gebracht hat. Hat der Täter einen Nutzen von dem durch die Straftat erlangten, so wird auch deren Einziehung angeordnet. Wurde das Erlangte veräußert und andere Werte erworben, so kann das Gericht auch diese einziehen.

 

Was versteht man unter dem Bruttoprinzip?

Wie hoch die einzuziehenden Taterträge sind, wird durch das Bruttoprinzip bestimmt. Demnach ist das Erlangte nach dem tatsächlich zugeflossenen Vermögenszuwachs zu bestimmen. (§ 73 Abs. 1 S. 1 StGB) Daraus resultiert, dass das aus der Straftat Erlangte zwar einzuziehen ist, allerdings unter Berücksichtigung der Aufwendungen des Täters. Diese werde also vom Wert des Erlangten abgezogen und minimieren so die Vermögensabschöpfung. Damit hat sie keinen Strafcharakter. Aufwendungen, die für die Vorbereitung oder Durchführung der Tat gemacht wurden, werden jedoch nicht in Abzug gebracht. Diese fließen also vollständig in die Berechnung des vom Gericht einzuziehenden Tatertrages ein.

 

Was gegen eine Vermögensabschöpfung tun?

Die Regelungen des Vermögensabschöpfungsrechts sind sehr komplex und die Vorschriften im StGB und der StPO unübersichtlich für den Laien. Darüber hinaus ist auch eine Strafverfolgungsbehörde nicht frei von Fehlern, sodass Betroffene im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens durchaus Chancen haben. Die Mittel der Strafprozessordnung sollten also ausgeschöpft und ein kompetenter Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Wird eine Frist verpasst oder ist eine Begründung für den Rechtsbehelf fehlerhaft, kann es teuer werden. Schaut man etwa auf das Steuerstrafrecht, so ist nicht nur gegen den angeordneten Arrest Einspruch einzulegen, sondern auch gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Ein Anwalt kann auch dafür sorgen, dass Ermittlungsergebnisse nicht zulasten des Betroffenen verwendet werden.

 


 

Quellen