Unterschlagung

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Definition: Was ist Unterschlagung?

Im § 246 StGB ist der Tatbestand der Unterschlagung geregelt. Demnach begeht eine Unterschlagung, wer sich fremdes Eigentum aneignet. Das kann durch das Finden, einem Irrtum oder ohne das eigene Zutun geschehen. Wichtig dafür ist, dass ein Vorsatz dahingehend besteht, dass der Täter sich oder einen Dritten unrechtmäßig bereichern will. Fremdes Eigentum ist alles, was nicht im Alleineigentum steht. Betroffen sind bewegliche Sachen gemäß § 80 BGB. Dabei handelt es sich um körperliche Gegenstände, die nicht Grundstück oder ein Teil davon sind.

 

Wie hoch ist das Strafmaß für eine Unterschlagung?

Jede Unterschlagung, aber auch bereits die versuchte Unterschlagung sind strafbar. Die strafrechtliche Verfolgung beginnt, sobald eine Anzeige vorliegt. Es wird ein Strafantrag gestellt und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dafür droht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. 

 

Die Unterschlagung in einem Unternehmen

Immer mal wieder kommt es auch zu Unterschlagungen in Firmen. Begünstigt werden diese meist durch eine mangelhafte Organisation im Unternehmen. Der Täter versucht dabei meist, die Unterschlagung zu vertuschen. Möglich sind zwei Arten der Unterschlagung:

  • Durch die vorsätzliche Verletzung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, bei der Aufnahme der Inventur, der Aufstellung der Bilanz und das Ausnutzen von Schwächen des in- und externen Kontrollsystems
  • Durch das Fälschen von Belegen, Buchungen und der Abschlussunterlagen.

 

Anzeichen einer möglichen Unterschlagung im Unternehmen

Unterschlagungen können nicht in jedem Fall verhindert werden. Doch es gibt Anzeichen für Unterschlagungen, aufgrund dessen es möglich ist, eine solche rechtzeitig zu erkennen. Inventurdifferenzen können auf unterschiedliche Art und Weise entstehen, etwa durch verdorbene Waren. Treten diese Differenzen in der Inventur jedoch gehäuft auf, sollte man etwa genauer hinschauen. Fallen bei der Kontrolle der Buchhaltung Unregelmäßigkeiten auf, wie etwa außergewöhnliche Buchungen oder Beträge, so kann das ein Indiz sein. Mitarbeiter, die einen luxuriösen Lebensstil führen, obwohl das Gehalt diesen gar nicht möglich macht, lohnen ein Hinschauen. In diesem Fall ist es wichtig herauszufinden, wie der Mitarbeiter sich diesen Lebensstil leisten kann. Das Gleiche gilt für plötzliche und unerklärliche Verhaltensänderungen. Hinweise von Teamkollegen oder anderen Mitarbeitern im Unternehmen sollten immer ernst genommen werden. 

All das können Indizien und Hinweise sein, sind aber in keinem Fall ein Beweis für eine Unterschlagung. Aufmerksamkeit sollte man ihnen jedoch in jedem Fall schenken und dem auch nachgehen. 

 

Quellen