Strafverteitelung

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Definition: Was ist eine Strafvereitelung?

Die wissentliche oder absichtliche Vereitelung eine Strafe oder Maßnahme, die gegen jemand anderen aufgrund einer von ihm begangenen Straftat verhängt werden soll, nennt man Strafvereitelung. Das betrifft auch die Vereitelung der Vollstreckung der Strafe. Die Strafe oder Maßnahme muss jedoch bereits rechtskräftig sein.

 

Wie hoch ist die Strafe bei Strafvereitelung?

Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe wird gemäß § 258 StGB bestraft, wer einer anderen Person, die eine strafbare Handlung begangen hat, dabei behilflich ist, sich der Verfolgung oder der Vollstreckung der Strafe zu entziehen. Das kann zur Gänze oder auch nur in Teilen sein. Die gleiche Strafe wird verhängt bei der Beihilfe zum Entzug einer vorbeugenden Maßnahme. Bereits der Versuch ist strafbar.

 

Wann kann man bei einer Strafvereitelung straffrei ausgehen?

Nicht zu bestrafen ist der, der eine andere Person dazu verleitet, ihn zu begünstigen. Straffrei geht aus, wer durch die Strafvereitelung erreichen will, dass er selbst sich nicht einer Maßnahme unterziehen muss oder bestraft wird. Das trifft auch auf die Vollstreckung der gegen ihn verhängten Maßnahme oder Strafe zu. Betrifft die Strafvereitelung einen Angehörigen, so bleibt die Tat ebenfalls straffrei.

 

Kann das Handeln eines Strafverteidigers zu einer Strafvereitelung führen?

Handelt ein Strafverteidiger prozessual zulässig, so ist der Tatbestand der Strafvereitelung nicht erfüllt. Doch die Grenzen sind fließend, weil ein Strafverteidiger sowohl der Beistand des möglichen Täters als auch ein Organ der Rechtspflege ist. Für die Praxis kann die Beeinflussung eines Zeugen oder aller Zeugen von Bedeutung sein. Ein Zeuge darf dann noch als ein solcher benannt werden, wenn der Strafverteidiger nur Zweifel an der Richtigkeit der Aussage derselben hat. Ist dem Strafverteidiger jedoch bekannt, dass der Zeuge dem Beschuldigten ein Alibi verschafft und damit eine Falschaussage tätigt, liegt ein Verstoß gegen die ihm obliegende Wahrheitspflicht vor.

 

Was ist Strafvereitelung im Amt?

Ist der Täter der Strafvereitelung ein Amtsträger, so handelt es sich um ein Sonderdelikt nach § 258a zu § 258. Das bedeutet, dass auch die Mittäter Amtsträger sein müssen. Die Amtsträgerschaft wirkt sich strafverschärfend aus. Straffreiheit aufgrund des Angehörigenprivilegs gibt es nicht. Dass der Täter, also Richter, Polizisten oder Beamte zur Mitwirkung beim Strafverfahren berufen sein müssen, ist umstritten. 

 

Quellen