Steuerhinterziehung

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Definition: Was ist Steuerhinterziehung?

Unter Strafe ist gestellt, wenn den Finanzbehörden gegenüber unvollständige oder unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht werden, um einen steuerlichen Vorteil unberechtigterweise zu erlangen oder um Steuern leichtfertig zu verkürzen. Diese unrichtigen Angaben werden immer von demjenigen gemacht, dem die Steuererklärung vom Inhalt her zuzurechnen ist. 



Die Voraussetzungen für eine Steuerhinterziehung

Die unrichtigen oder unvollständigen Angaben müssen stets steuerlich erhebliche Tatsachen betreffen. Dabei kann es sich um Tatsachen aus der Vergangenheit, aber auch aus der Gegenwart handeln. Diese müssen jedoch als Beweis verfügbar sein. Steuerlich erheblich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Tatsachen für die Besteuerung auch von Bedeutung sind. Von Bedeutung ist sie dann, wenn sie Merkmal eines gesetzlich geregelten Steuertatbestandes ist. 

 

Jede Angabe ist unrichtig oder unvollständig, wenn zwischen dem Erklärten und der Realität ein Widerspruch besteht. Ist die Angabe unvollständig, so wird sie ebenfalls von den Finanzbehörden als unrichtig gewertet. Auch das Unterlassen einer Handlung kann zu einer Steuerhinterziehung führen. Strafbar ist das dann, wenn eine Verpflichtung zur Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen an das Finanzamt besteht und wenn durch das Unterlassen ein steuerlicher Vorteil erlangt wurde.

 

Welche Strafen drohen bei einer Steuerhinterziehung?

Für die Steuerhinterziehung sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wiegt der Fall besonders schwer, muss mit bis zu zehn Jahren Haft gerechnet werden. Für die Bemessung der Strafe spielt die Größenordnung der hinterzogenen Steuern eine entscheidende Rolle. 

 

Wer kann bei einer Steuerhinterziehung behilflich sein?

Hat man ein schlechtes Gewissen oder hat sich das Finanzamt für eine Prüfung angemeldet, sollte man sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt für Finanzstrafrecht umfassend beraten lassen. Falsche Angaben in Bezug auf die Steuer werden häufig auch aufgrund von Unwissenheit gemacht. Die schützt bekanntlich jedoch nicht vor Strafe. Hinweise auf ein Risiko vonseiten des Steuerberaters sollte man bereits im Vorfeld ernst nehmen und im Zweifel den Sachverhalt vom Finanzamt abklären lassen. Kommt man diesen Hinweisen nicht nach, kann das vom Finanzamt als Vorsatz eingestuft werden. 

Mit einer Selbstanzeige, bevor das Finanzamt die Steuerhinterziehung entdeckt, besteht die Möglichkeit, sich ein Steuerstrafverfahren zu ersparen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt und die Ordnungsmäßigkeit der Selbstanzeige. Man erspart sich damit nicht nur das Steuerstrafverfahren, sondern auch die damit verbundenen Kosten. Darüber hinaus geht man straffrei aus. Gezahlt werden müssen dann die verkürzten Steuern, ein Säumniszuschlag und die Zinsen. 

 

Quellen