Freibetrag

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Definition: Was ist ein Freibetrag?

Das Finanzamt hat viel zu tun, hat es doch Millionen von Steuerfällen zu bearbeiten. Diese Bearbeitung wird durch die Anwendung von Freibeträgen vereinfacht. Für den Steuerzahler ist ein Freibetrag dann von Vorteil, wenn er nicht viele absetzbare Kosten hat. Für den Abzug eines Freibetrages braucht es keinen Nachweis der Aufwendungen. Ein Freibetrag setzt die Höhe fest, bis zu der ein Einkommen steuerfrei bleibt. Der übersteigende Betrag muss versteuert werden. Davon abzugrenzen sind der Pauschbetrag und die Freigrenze.

 

Welche Freibeträge sind wichtig?

Es gibt Freibeträge, die das Finanzamt automatisch abzieht. Andere wiederum müssen im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden. Mit dem Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag kann ein individueller Steuerfreibetrag in Anspruch genommen werden. So zahlt man bereits bei der Auszahlung von Lohn und Gehalt weniger Lohnsteuer. Ein wichtiger Freibetrag neben dem Sparerfreibetrag ist der Grundfreibetrag. Dieser steht jedem Steuerzahler zu. Für das Jahr 2022 beträgt er für Alleinstehende 9.984 Euro gegenüber 2021 mit 9.744 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen keine Steuern gezahlt werden. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich der Betrag auf 19.968 Euro für 2022 und 19.488 Euro für 2021. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, so müssen Steuern auf den übersteigenden Betrag gezahlt werden. Das zu versteuernde Einkommen ist jenes Einkommen, welches die steuerlich wirksamen Ausgaben bereits berücksichtigt hat. Für den Grundfreibetrag muss kein Antrag gestellt werden, denn er ist bereits in den Steuertabellen eingearbeitet. 

Zumindest teilweise steuerfrei ist auch die gesetzliche Rente. Jeder Rentner hat einen individuellen Freibetrag. Im Jahr 2022 bleiben 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Es handelt sich hier um den Rentenfreibetrag, welcher für die Folgejahre fortgeschrieben wird. Alle darüberliegenden Beträge und die zukünftigen Rentenerhöhungen sind steuerpflichtig. 

 

Der Kinderfreibetrag

Familien und Alleinerziehende erhalten ebenfalls Freibeträge. Der sächliche Kinderfreibetrag soll das Existenzminimum des Kindes absichern. Berücksichtigt wird der Freibetrag aber nur, wenn die Ersparnis durch ihn höher ist als das Kindergeld, welches gezahlt wurde.  Der Familienlastenausgleich ermittelt, was für wen vorteilhafter ist. Beides gleichzeitig, also Kindergeld und Kinderfreibetrag, kann nicht genutzt werden. Bei höheren Einkommen ist in der Regel der Freibetrag lohnenswerter. Ein Antrag auf Kinderfreibetrag muss separat nicht gestellt werden. Die Prüfung erfolgt mit der Steuererklärung.

 

Der individuelle Freibetrag

Kosten, die dem Steuerzahler regelmäßig entstehen, können, als Freibetrag geltend gemacht werden, wenn diese auch in der Steuererklärung angegeben werden. Die Summe muss allerdings mehr als 600 Euro im Jahr betragen. Dabei handelt es sich um den Lohnsteuerfreibetrag. Der Antrag kann innerhalb einer Frist von einem Jahr gestellt werden. Fristbeginn ist der 1. Oktober des Vorjahres, in dem der Freibetrag genutzt werden soll. Fristende ist der 30. November des Jahres der Nutzung des Freibetrages. Der Freibetrag wird allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt. Eine rückwirkende Nutzung ist nicht möglich. 

 


 

Quellen