Bußgeldverfahren

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Definition: Was versteht man unter Bußgeldverfahren?

Ein Verfahren zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten ist im deutschen Rechtssystem das Bußgeldverfahren. Geregelt im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, wenn die Richtigkeit angezweifelt wird. Dann werden die Vorwürfe noch einmal überprüft. Für ein Bußgeldverfahren können Kosten entstehen. Deshalb sollte man den Verfahrensablauf kennen. 

 

In welchen Fällen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet?

Wer die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr gefährdet hat, läuft Gefahr, dass dieser Verstoß geahndet werden wird. Meist läuft der Vorgang so ab, dass der Lenker des Fahrzeugs durch das Kennzeichen des Autos oder Lastkraftwagens mittels eines Blitzerfotos identifiziert wird. Anschließend wird das Strafmaß mithilfe des Bußgeldkatalogs festgelegt. Der Bußgeldbescheid wird durch die Post zugestellt und die Strafe wird akzeptiert. Das kann ein Bußgeld sein, ein ausgesprochenes Fahrverbot oder Punkte in Flensburg. Ein Bußgeldverfahren wird in so einem Fall nicht eröffnet, da niemand die Richtigkeit des Bußgeldbescheides anzweifelt.

Anders sieht es aus, wenn die Korrektheit des Bescheides angezweifelt wird. Meist sind folgende Gründe für die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens ausschlaggebend. Auf dem Blitzerfoto ist ein Mann zu sehen, Fahrzeughalter ist aber eine Frau. In diesem Fall wird ein Anhörungsbogen versendet. Mit dem Versenden des Anhörungsbogens wird das Bußgeldverfahren eröffnet. Abgeschlossen ist das Verfahren dann, wenn der Fahrer ermittelt wurde und der Bußgeldbescheid verschickt wurde. Legt der Fahrer des Wagens Einspruch gegen den Bescheid ein, wird ebenfalls ein Bußgeldverfahren eröffnet.  

 

Der Ablauf eine Bußgeldverfahrens

Der Ablauf des Bußgeldverfahrens ist strikt festgelegt. Wird Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides eingelegt, beginnt das Bußgeldverfahren. Zunächst wird vonseiten der Behörde geprüft, ob der Einspruch ordentlich und fristgerecht erfolgte. Wird der Einspruch akzeptiert, werden die Beweise gesichtet und Informationen gesammelt, um den Schuldigen zu überführen. Ein Anwalt kann an dieser Stelle Akteneinsicht verlangen und Messfehler oder eine falsche Bedienung des Messgeräts nachweisen. Dann folgt eine Verhandlung vor dem Amtsgericht. Hier kann man sich zur Tat äußern. Mit der Urteilsverkündung kann sowohl ein Freispruch als auch eine Verurteilung erfolgen. 

 

Die Einstellung des Bußgeldverfahrens

Kann die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wird das Bußgeldverfahren eingestellt. In einer Verhandlung würde diese mit einem Freispruch enden. Ist bei der Auswertung der Halterdaten etwas nicht korrekt gelaufen, erfolgte eine fehlerhafte Zuordnung und mit dem Einspruch wird das Bußgeldverfahren dann eingestellt. Liegen Mess- oder Wartungsfehler vor, so sollte Einspruch eingelegt und ein Anwalt eingeschaltet werden. Wird ein Formfehler im Bußgeldbescheid festgestellt, so kann der Bescheid für ungültig erklärt werden. Alle notwendigen Angaben sind im § 66 OWiG zu finden. 

 


 

Quellen