Bestechung

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Definition: Was ist eine Bestechung?

Gemäß § 334 StGB liegt eine Bestechung vor, wenn einem Amtsträger, also einem Beamten, einem Soldaten oder einer Person im öffentlichen Dienst für eine gewünschte Amtshandlung eine Gegenleistung angeboten wird. Dabei verletzt der Amtsträger seine Amtspflichten. Ihm wird darüber hinaus durch die Bestechung ein Vorteil gewährt. 

 

Was ist der Unterschied zwischen Bestechung und Bestechlichkeit?

Die Bestechung beinhaltet, dass eine Person einem Amtsträger einen Vorteil für ein gewünschtes pflichtwidriges Handeln anbietet. Die Bestechlichkeit ist die Annahme des Vorteils durch den Amtsträger und das Erbringen der amtspflichtverletzenden Handlung durch den Amtsträger. Sowohl die Bestechung als auch die Bestechlichkeit sind strafbar.

 

Welche Strafen werden bei Bestechung verhängt?

Die Bestechung von für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten und Amtsträgern als Vorteilsgewährung ist nach § 333 StGB strafbar und kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe führen. Allerdings muss die Bestechung in weiterer Folge zur Herbeiführung einer Handlung nach eigenem Ermessen des Amtsträgers führen. Führt die Bestechung zu einer pflichtwidrigen Handlung nach § 334 StGB, so muss mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren gerechnet werden. Gemäß § 331 StGB ist die Vorteilsannahme strafbar, wenn der Amtsträger eine Forderung stellt, sich etwas versprechen lässt oder die Leistung aus der Bestechung annimmt. In diesem Fall kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Die Bestechlichkeit kann gemäß § 332 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. 

Werden Abgeordnete bestochen, so kann das gemäß § 108e StGB zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe führen. Dazu zählt, wenn eine Person für eine Abstimmung oder Wahl in einer Volksvertretung von Bund, Ländern und Gemeinden oder dem Europäischen Parlament eine Stimme kauft oder verkauft. In diesem Fall liegt eine Abgeordnetenbestechung vor. 

 

Bestechungsgelder im Steuerrecht

Wird vonseiten eines Unternehmens aus rein unternehmerischen Gründen eine Bestechung vorgenommen, so sind diese Kosten nicht steuerlich abzugsfähig. § 4 V Nr. 10 EStG enthält diesbezüglich eine Sonderregelung. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung eine strafbare Handlung nach geltendem deutschen Recht darstellt oder von einer Geldbuße bedroht ist. Werden dem Finanzamt, dem Gericht und anderen Verwaltungsbehörden solche Verdachtsfälle bekannt, so sind sie gehalten, sich gegenseitig darauf hinzuweisen. Das betrifft auch Gelder, die für ausländische Empfänger gedacht sind und für eine Bestechung verwendet werden.

Nehmen Arbeitnehmer Bestechungsgelder an, so müssen diese versteuert werden nach § 22 Nr. 3 EStG. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Arbeitslohn.

 


 

Quellen