Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilungen

Eine Geld- oder Haftstrafe kalkuliert man bei einer strafrechtlichen Verurteilung ein. Die Nebenfolgen wie Berufs- oder Fahrverbote können allerdings sogar noch schwerer wiegen.

Bedeutung der Nebenfolgen im Strafrechtsprozess

Spricht der Richter in einem Strafprozess ein Urteil, so kann dies nicht nur eine Geld- oder Haftstrafe nach sich ziehen. Insbesondere Personen, die bestimmten Berufsgruppen angehören oder eine spezielle Erlaubnis oder Genehmigung besitzen, müssen mit weiteren Folgen der Verurteilung rechnen. Möglich ist beispielsweise ein Berufsverbot, das die weitere Ausübung des erlernten Berufs untersagt.

Für den Verurteilten sind solche Nebenfolgen oftmals sogar noch schlimmer als eine einfache Geldstrafe. Gerade ein Berufsverbot kommt in vielen Fällen der Zerstörung der Existenzgrundlage gleich, besonders wenn es gleich für mehrere Jahre ausgesprochen wird.

Es ist deshalb für Personen, denen solche Nebenfolgen drohen, besonders wichtig, frühzeitig einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Er kann versuchen, solche Strafen abzumildern. Ob Berufsverbot oder Entzug einer Erlaubnis – unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, die Nebenfolgen einer strafrechtlichen Verurteilung so gering wie möglich zu halten!

Ob Berufsverbot oder Entzug einer Erlaubnis – unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, die Nebenfolgen einer strafrechtlichen Verurteilung so gering wie möglich zu halten!

Mögliche Nebenfolgen vom Berufsverbot bis zum Entzug der Fahrerlaubnis

Auch die Verwaltungsbehörden haben die Möglichkeit, neben einer Strafe weitere Sanktionen gegen einen Steuersünder zu verhängen. Diese sind breitgefächert. In der Praxis können sie beispielsweise solche Nebenfolgen aussprechen:

  •  Entzug der Zulassung bei Anwälten und Architekten sowie der Approbation bei Ärzten und Apothekern, Verbot der Geschäftsführung einer GmbH, Verbot der Berufsausübung für Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Vermögensabschöpfung (Entzug des durch die Tat erlangten Vermögensvorteils); diese erfolgt allerdings gleich durch das Gericht! Hohe praktische Bedeutung, da oft existenzbedrohend!!
  • Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbot; auch die kann gleich der Tatrichter aussprechen!
  • Entzug der Gewerbeerlaubnis (Verbot der Ausübung eines Gewerbes)
  • Beendigung des Dienstverhältnisses von Landes- oder Bundesbeamten
  • Verlust der Amtsfähigkeit
  • Versagung bzw. Widerruf eines bestehenden Jagdscheins oder Waffenscheins
  • Verlust einer erteilten Pilotenlizenz
    ausländerrechtliche Konsequenzen (z. B. Abschiebung)
  • Aberkennung eines akademischen Titels

Nebenfolgen abmildern: Unsere Rechtsanwälte helfen

Viele dieser Sanktionen haben für den Betroffenen einen Verlust seines Arbeitsplatzes und damit eine wirtschaftlich existenzbedrohende Situation zur Folge. Ziehen Sie deshalb möglichst frühzeitig einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt zu Rate. Er kann Ihre Sache bereits vom ersten Verdacht an begleiten und mit der richtigen Argumentation vor Gericht dafür sorgen, dass sich die Nebenfolgen einer strafrechtlichen Verurteilung in Grenzen halten. Steht Ihnen ein Strafverfahren bevor? Kontaktieren Sie uns gleich jetzt und holen Sie sich die Top-Erfahrung aus mehreren Jahrzehnten anwaltlicher Praxis im (Steuer-)Strafrecht!

Die ideale Herangehensweise

Im Steuerstrafverfahren arbeiten der steuerliche Berater und der Strafverteidiger Hand in Hand. Idealerweise verfügen beide Berater über Kenntnisse aus Steuerrecht UND Strafrecht. So agieren nicht nur große Wirtschaftskanzleien, sondern auch unser Beraterteam aus Strafverteidigern und Steuerberatern. Unsere langjährige Erfahrung und unser Know-how in beiden Bereichen sichern Sie sich allerdings aufgrund unserer schlankeren Kanzleistruktur zu deutlich attraktiveren Konditionen. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein maßgeschneidertes Angebot!